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Skipperhaftpflicht Vergleich, Kosten & Tarifrechner 2024

Christoph beim Angeln

Christoph Hein Aktualisiert am 10.03.2024

Skipperhaftpflicht

Die Skipperhaftpflicht sichert dich als Skipper ab und stellt im Schadenfall den Ausgleich für Schäden oder Verletzungen, die du verursacht hast. In einer Welt, in der Segeln und Yachting zunehmend beliebt werden, wird diese Versicherung immer wichtiger. Die Skipperhaftpflicht deckt hauptsächlich Haftpflichtschäden ab, die beim Betrieb eines Bootes oder einer Yacht auftreten könnten. Sie stellt sicher, dass du finanziell abgesichert bist, falls etwas Unerwartetes passiert.

Tarifrechner: Beitrag für Skipperhaftpflicht berechnen

Mithilfe des Rechners unseres Partners Nammert Bootsversicherungen können Sie den Beitrag zur Skipperhaftpflicht ganz einfach selbst berechnen. Diese ist in der Haftpflichtversicherung integriert, es benötigt keinen separaten Tarif zur Absicherung.

Die Notwendigkeit einer Skipperhaftpflicht: Warum ist sie wichtig?

Als Skipper bist du auf See und im Hafen vielen Risiken ausgesetzt. Ob Kollisionen, Umweltschäden, Verletzungen von Crewmitgliedern oder Dritten – die möglichen Szenarien, in denen du haftbar gemacht werden könntest, sind vielfältig. Hier kommt die Skipperhaftpflicht ins Spiel. Sie schützt dich vor den finanziellen Folgen solcher unvorhergesehenen Ereignisse und bietet ein Sicherheitsnetz, das im Falle eines Rechtsstreits unerlässlich ist.

Die Rolle des Skippers: Verantwortlichkeiten und Pflichten

Skipper zu sein, ist keine leichte Aufgabe. Du benötigst Fachwissen, Geschicklichkeit und ein hohes Maß an Verantwortung. Du bist dafür verantwortlich, das Schiff sicher zu führen, die Crew und Passagiere zu schützen und den Umweltschutz zu gewährleisten. Diese Verantwortung erfordert eine umfassende Versicherungsdeckung, die im Falle eines unglücklichen Vorfalls Schutz bietet. Mit einer Skipperhaftpflicht bist du auf der sicheren Seite, egal was passiert.

Was deckt die Skipperhaftpflicht ab?

Die Skipperhaftpflicht ist eine umfassende Versicherung, die eine Vielzahl von Szenarien abdeckt. Dazu gehören Kollisionen mit anderen Schiffen, Schäden an Hafenanlagen, Umweltschäden und Personenschäden. Außerdem deckt sie auch die Kosten für deine rechtliche Verteidigung ab, falls es zu einem Rechtsstreit kommt. Diese breite Palette von Deckungen bietet dir umfassende Sicherheit, unabhängig von der Art des Vorfalls, den du erleben könntest.

In Kürze: Diese Schäden sind abgedeckt:

  • Schäden an anderen Schiffen und Wasserfahrzeugen
  • Schäden an Hafenanlagen, Anlegern und sonstigen für den Schiffsverkehr relevanten Anlagen
  • Umweltschäden wie auslaufendes Öl, Benzin oder Schäden am Grund / an der Böschung
  • Personenschäden

Unterschiede zwischen Skipperhaftpflicht und Kaskoversicherung

Obwohl beide Versicherungsarten für dich als Skipper wichtig sind, decken sie unterschiedliche Risiken ab. Die Skipperhaftpflicht kommt für Schäden auf, die du an Dritten verursachst, einschließlich Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Andererseits kümmert sich die Kaskoversicherung um die Deckung von Schäden an deinem eigenen Schiff, einschließlich Diebstahl, Brand, Kollision und mehr. Für einen umfassenden Schutz solltest du sowohl eine Haftpflicht- als auch eine Kaskoversicherung abschließen.

VersicherungsartAbgedeckte Schäden
SkipperhaftpflichtPersonenschäden an Dritten (Crewmitglieder, Passagiere, Andere); Sachschäden an Dritten (andere Boote, Hafenanlagen, Umweltschäden); Vermögensschäden; Rechtsschutzkosten.
KaskoversicherungSachschäden am eigenen Boot (Kollision, Brand, Diebstahl, Naturgewalten); Verlust oder Beschädigung von Ausrüstung und persönlichen Gegenständen; Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten.
Haftpflichtversicherung (Bootsversicherung)Personenschäden an Dritten; Sachschäden an Dritten (andere Boote, Hafenanlagen); Vermögensschäden; Rechtsschutzkosten.

Welche Faktoren beeinflussen die Prämien für die Skipperhaftpflichtversicherung?

Verschiedene Faktoren bestimmen die Prämien für eine Skipperhaftpflichtversicherung. Dazu gehören die Art und Größe deines Bootes, der geografische Schutzumfang, deine Erfahrung und Qualifikation, die Nutzung des Bootes (gewerblich oder privat) und die gewählten Deckungsgrenzen. Ein gutes Verständnis dieser Faktoren kann dir helfen, die Kosten zu optimieren und sicherzustellen, dass der gewählte Versicherungsschutz angemessen ist.

Häufige Risiken und Szenarien, die durch eine Skipperhaftpflichtversicherung abgedeckt werden

Die Skipperhaftpflicht deckt eine Vielzahl von Risiken ab. Dazu gehören Kollisionsschäden, die durch das Manövrieren deines Bootes entstehen können, Personenschäden an Bord oder beim Ein- und Aussteigen, Sachschäden an anderen Booten, Hafenanlagen oder der Meeresumwelt. Auch Rechtsschutzkosten, die bei einem Rechtsstreit entstehen können, sind abgedeckt. Die Vielfalt der abgedeckten Szenarien unterstreicht die Wichtigkeit einer Skipperhaftpflicht für jeden, der auf dem Wasser unterwegs ist.

Zusätzlicher Schutz: Skipper-Unfallversicherung und Rechtsschutzversicherung

Die Skipper-Unfallversicherung ist eine zusätzliche Deckung, die du in Betracht ziehen solltest. Sie bietet dir Schutz, falls du oder deine Crewmitglieder bei einem Unfall verletzt werden. Sie kann auch eine finanzielle Unterstützung für medizinische Behandlungen oder Invaliditätsleistungen bieten. Die Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten ab, die bei rechtlichen Streitigkeiten entstehen könnten, sei es mit Versicherungsunternehmen, Hafenbehörden oder Dritten. Zusammen mit der Skipperhaftpflicht bildet sie ein starkes Versicherungspaket, das dich in jeder Situation schützt.

Fallbeispiele: Realitätsnahe Beispiele, in denen die Skipperhaftpflicht greift

  • Fallbeispiel #1: Stell dir vor, du bist als Skipper auf einem Segelboot und kollidierst in einem engen Hafen mit einem anderen Schiff. Der andere Eigentümer behauptet Sachschäden und verlangt eine Entschädigung. In diesem Fall würde deine Skipperhaftpflicht die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des beschädigten Schiffes übernehmen.
  • Fallbeispiel #2: Während einer Segeltour verletzt sich einer deiner Passagiere an Bord ernsthaft. Sie benötigen medizinische Hilfe und fordern Schadensersatz für die medizinischen Kosten und mögliche Folgeschäden. Deine Skipperhaftpflicht würde diese Kosten decken und dich vor finanziellen Verlusten schützen.

Wahl der richtigen Skipperhaftpflichtversicherung: Was solltest du beachten?

Bei der Auswahl einer Skipperhaftpflichtversicherung solltest du verschiedene Aspekte berücksichtigen. Stelle sicher, dass die Versicherungssumme ausreichend ist, um potenzielle Schäden zu decken. Berücksichtige die geografische Reichweite der Police und stelle sicher, dass sie deinen Bedürfnissen entspricht. Beachte die Exklusionen und Bedingungen der Police und stelle sicher, dass sie für deine spezifische Situation geeignet sind. Nicht zuletzt solltest du auch den Ruf und die Zuverlässigkeit des Versicherers berücksichtigen.

Häufig gestellte Fragen zur Skipperhaftpflichtversicherung

Jeder, der ein Boot oder eine Yacht führt, benötigt eine Skipperhaftpflichtversicherung. Egal, ob du das Boot besitzt oder mietest, als Skipper bist du für eventuelle Schäden oder Verletzungen verantwortlich, die durch deine Handlungen entstehen. Eine Skipperhaftpflichtversicherung bietet dir den nötigen Schutz gegen diese finanziellen Risiken.

Die Höhe der Deckung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Art und Größe des Bootes, die befahrenen Gewässer, die Anzahl der Passagiere an Bord und die Art der Nutzung des Bootes (gewerblich oder privat). Eine höhere Deckungssumme bedeutet in der Regel einen besseren Schutz, kann aber auch zu höheren Prämien führen.

Skipperhaftpflichtversicherung deckt die Haftung des Skippers für Schäden ab, die an Dritten verursacht wurden. Dagegen deckt die Bootsversicherung , oft auch Kaskoversicherung genannt, Schäden am eigenen Boot ab. Beide Versicherungen sind wichtig und ergänzen sich, um einen umfassenden Schutz zu bieten.

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  • Skipperhaftpflicht: Steffus / depositphotos.com

Christoph beim Angeln

Über den Autor

Moin! 👋 Ich bin  Christoph , seit 25 Jahren leidenschaftlicher Angler und Autor dieses Artikels. Hier auf Angelmagazin.de teile ich mein Wissen mit euch. Wenn dir der Artikel gefallen hat, würde ich mich sehr über eine Bewertung freuen. Und wenn du magst, kannst du mir hier noch einen Kaffee ☕🙂 ausgeben.

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Christoph Hein Chefredakteur & Angelexperte

Moin. Ich bin Christoph, Gründer und Chefredakteur von Angelmagazin.de. Ich komme aus der Nähe von Bremen und bin seit rund 25 Jahren aktiver Angler. Mein Hausgewässer ist die Weser, wo ich sowohl vom Ufer, als auch vom Boot unterwegs bin. Meine Zielfische sind vor allem Zander und Barsch, gelegentlich aber auch Hecht, Forelle und Rapfen.

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Gothaer Skipper­ver­sicherung

Stellen Sie sich vor, Sie führen ein ge­char­tertes Boot mit einigen Ur­laubs­gästen und ver­ur­sachen plötz­lich einen Boots­unfall. Das Boot prallt in Küsten­nähe an einen Fel­sen und wird be­schädigt, ei­nige Pas­sa­giere werden verletzt. Natür­lich sollte das Boot durch das Charter­unter­nehmen ver­sichert sein. Aber was, wenn dies nicht der Fall ist? In einem sol­chen Falle hilft Ihnen die Gothaer Skipper­versicherung und wen­det die finanziellen Schäden ab.

Skipperversicherung berechnen

Skipper auf seinem Segelboot ist gut abgesichert mit der Gothaer Skipperversicherung.

Warum ist eine Skipperver­sicherung sinn­voll?

Wenn Yachthaftpflicht- und Kasko­ver­sicherer bei einem Schaden durch den Skip­per nicht ein­springen oder die Deck­ungs­summe bzw. der Ver­trags­umfang nicht genügt, sorgt eine Skipper­ver­sicherung dafür, dass Sie als ver­ant­wortlicher Boots­führer bzw. ver­ant­wort­liche Boots­führerin nicht in finan­zielle See­not geraten. Die Skipper­ver­siche­rung der Gothaer ersetzt Schäden, die aus dem Führen eines Charter­bootes ent­stehen. Außer­dem werden un­be­rechtigte Scha­dens­ersatz­an­sprüche ab­ge­wehrt.

Informationen zur Skipper­ver­sicherung

Für wen und in welchem zeitraum gilt der ver­sicherungs­schutz.

Die Skipperversicherung der Gothaer bietet Schutz für Sie als Skipper und für Ihre Crew bei Personen- oder Sach­schäden rund um den Glo­bus. Außer­dem über­nimmt sie bis 1.500 Euro die Hotel- und Fahrt­kosten, die bei Ab­bruch des Törns wegen Fahr- und See­un­tüchtig­keit des Bootes nach einem schuld­haft ver­ur­sachten Schaden ent­stehen. Auch Schäden durch das Ziehen von Wasser­ski­läufern bzw. Wasser­ski­läufer­innen und Wake­boards fällt unter den Ver­siche­rungs­schutz.

Die Skipperversicherung läuft über einen Zeit­raum von min­destens einem Jahr. In dieser Zeit gelten sämt­liche Törns mit­ver­sichert. Eine zeit­liche Be­grenzung gibt es nicht.

Welche Schäden werden bei der Skipper­ver­siche­rung ab­ge­deckt?

Eine Skipperversicherung deckt im Fall grober Fahr­lässig­keit am Boot ent­standene Schäden ab. Darüber hin­aus bietet sie Sich­er­heits­leis­tungen bei einer Be­schlag­nahme in einem aus­ländischen Hafen. Macht das Charter­unter­nehmen An­sprüche für Ver­dienst­aus­fälle infolge eines ver­schul­deten Kaskos­chadens gel­tend, kommt unsere Skipper­ver­siche­rung auch dafür auf - bis zu 25.000 Euro.

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Haben Sie Fragen zur Gothaer Skipper­ver­siche­rung?

Sie möchten sich mit der Gothaer Skipper­versicherung zu­verlässig und günstig ab­sichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Infor­ma­tionen? Wir be­ra­ten Sie gerne persönlich oder tele­fo­nisch! Wenden Sie sich ein­fach an unsere kompe­tenten Gothaer Berater*innen.

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Skipper Versicherungen

Skipper-Haftpflichtversicherung

Charter erfreut sich seit jahren wachsender beliebtheit. das miteinander in einer crew verspricht spaß und abenteuer und unvergessliche erlebnisse – birgt aber auch eine große verantwortung..

Die Privathaftpflichtversicherung zahlt nicht für Ansprüche aus Skipper- und Crew-Aktivitäten auf gecharterten Yachten– daher ist besondere Vorsorge notwendig. Was als entspannte Auszeit geplant war, kann schnell ins Gegenteil umschlagen, denn für verursachte Schäden gegenüber Dritten haftet man mit seinem gesamten privaten Vermögen.

Bedingungen Skipperhaftpflicht PDF herunterladen

Skipper-Unfallversicherung

Eine rundum beruhigende sache: die skipper-unfall-versicherung bietet versicherungsschutz für unfälle, die zu tod und invalidität führen..

Die Skipper-Unfall-Versicherung zahlt schnell und prüft nicht erst, welchen der Unfallbeteiligten eine Haftung trifft. Sie zahlt gerade dann, wenn verletzte Insassen oder Hinterbliebene keine Leistung aus der Haftpflichtversicherung beanspruchen können.

Bedingungen Unfallversicherung PDF herunterladen
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Wenn es dringend notwendig ist, sofort Hilfe zu organisieren, können Sie uns auch außerhalb der Bürozeiten erreichen.

00 800 – 99 25 24 67

Diese kostenlose Rufnummer ist international gültig, daher wählen Sie bitte null-null- achthundert auch innerhalb Deutschlands!

Schaden-Team

In allen anderen Fällen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter zur Verfügung.

Mo. bis Do. von 8:00 bis 17:00 Uhr Freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr 040 – 87 97 96 95 040 – 87 97 96 91 [email protected]

Wehring & Wolfes Skipper-Haftpflichtversicherung

Für Skipper, die regelmäßig geliehene oder gecharterte Boote nutzen, bieten wir eine separate Skipperversicherung an, die für ein ganzes Jahr gültig ist.

Bild Yachtversicherungen 13

Skipperhaftpflicht Ganzjahresversicherung:   Informieren Sie sich hier  über Preise und Leistungen .

Skipper und Crew sind einer ganz speziellen Risikosituation ausgesetzt. Nachfolgend begründen wir, warum es sinnvoll ist, eine Skipperversicherung abzuschließen:

  • Prinzipiell haften Sie unbegrenzt als Skipper  mit Ihrem gesamten persönlichen Vermögen, wenn sie schuldhaft anderen Personen oder Sachen einen Schaden zufügen.
  • Der Skipper haftet aber auch bei verschuldeten Schäden gegenüber Crewmitgliedern. Die persönliche Haftung ist unbeschränkt. Sie können sich nicht darauf verlassen, ob und in welchem Umfang der Vercharterer Versicherungsschutz für Sie besorgt hat, denn er wird in der Regel seine Haftung möglichst einschränken wollen, z. B. auf den Wert der Yacht. Möglicherweise sind auch nur bestimmte Schäden gedeckt, z.B. Brand, Explosion oder Kollision.
  • Zu beachten ist, dass Yachten, die unter ausländischer Flagge registriert sind, aufgrund gesetzlicher Vorschriften, im Rahmen ausländischer Versicherungsbedingungen versichert werden müssen. Die Beurteilung des Versicherungsschutzes ist für Sie als Charterer unmöglich.
  • Sie können nicht kontrollieren, ob der Deckungsschutz, den der Vercharterer besorgt hat, wirksam ist und die Prämie bezahlt wurde. Im ungünstigsten Falle ist der Versicherer von der Leistung frei und für den Charterer besteht kein Versicherungsschutz.

Die W&W Skipperhaftpflichtversicherung

Die Wehring & Wolfes Skipperversicherung schützt Sie vor versteckten Haftungsrisiken wie z.B. unzureichender Deckung seitens des Vercharterers und Schäden, für die Sie durch den Gebrauch der gecharterten Yacht Dritten gegenüber haftbar gemacht werden.

Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem

  • Haftungsansprüche von mitreisenden Crew-Mitgliedern ,
  • Schäden an der gecharterten Yacht verursacht durch grobe Fahrlässigkeit  sowie eine
  • Charter-Ausfalldeckung   in Folge einer verspäteten Rückgabe der Yacht oder einer selbst verschuldeten Havarie. 

Der Abschluss einer Skipperhaftpflichtversicherung ist unerlässlich, da Sie im Schadenfall unter Umständen mit Ihrem gesamten persönlichen Vermögen unbegrenzt haften. Ihre Privat-Haftpflicht-Versicherung deckt keine Schadenersatzansprüche aus dem Gebrauch einer Yacht.

TIPP! Unsere Charterversicherungen bieten Ihnen die Skipper-Haftpflichtversicherung auch in Kombination mit einer Kautionsversicherung und einer Reiserücktrittskostenversicherung: Alle Einzelheiten zu diesen Versicherungen finden Sie hier oder in der aktuellen  Charterbroschüre , die gleichzeitig als Antrag genutzt werden kann.

Unsere separate Skipper-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen umfassenden Versicherungsschutz- und das an 365 Tagen im Jahr!  Interessiert? Dann lesen Sie hier weiter!

Wehring & Wolfes Charterversicherungen – Einfach. Gut. Versichert.

Wehring & Wolfes

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern!

Mo. bis Do. von 8:00 bis 17:00 Uhr Freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr 040 - 87 97 96 95 040 - 87 97 96 91 [email protected]

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  • Bootsversicherung
  • Skipperversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Skipperversicherung bietet Versicherungsschutz beim Chartern fremder Boote.
  • Die wichtigste Absicherung stellt die Skipperhaftpflicht dar. Denn sie schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter.
  • Wer als Skipper eine eigene Versicherung abschließt, bleibt unabhängig und muss sich nicht auf den Versicherungsschutz des Vercharterers verlassen.

Die Skipperversicherung

Ob Skipper, Schiffer oder Kapitän - der Schiffsführer an Bord hat viele Bezeichnungen und doch immer dieselbe Aufgabe: Er trägt die Verantwortung für das Boot, seine Crew und Gäste. Pflichtbewusstsein ist daher äußerst wichtig. Und dazu gehört auch, sich umfassend über die richtige Absicherung zu informieren.

Eine Skipperversicherung richtet sich speziell an Personen, die regelmäßig fremde Boote chartern . Zwar sollten diese durch den Vercharterer versichert sein, doch was, wenn nicht? Skipper haften dann mit ihrem gesamten Vermögen. Und auch mit ihrem Zukünftigen.

Die finanziellen Folgen im Schadensfall können ohne passende Absicherung immens sein und ein nicht kalkulierbares Ausmaß annehmen. Daher ist es wichtig, sich vor dem Chartern fremder Boote ausführlich über den notwendigen Versicherungsschutz zu informieren. Denn nur so lassen sich die Risiken minimieren und die finanzielle Existenz im Schadensfall schützen .

Schadenbeispiel

  • Ein Skipper verliert die Kontrolle über das Segelboot und prallt gegen einen Felsen. Dabei wird nicht nur das Boot stark beschädigt, auch Personen werden verletzt. Die Skipperversicherung springt ein, wenn durch den Vercharterer kein oder ein unzureichender Versicherungsschutz besteht.

Skipperhaftpflicht: Die wichtigste Versicherung für Skipper

Ein Skipper ist verantwortlich für das Boot und seine Besatzung. Ein herausfordernder Job, auch wenn die Fahrten zum Freizeitvergnügen stattfinden. Dabei trägt der Kapitän alle wichtigen Entscheidungen und ist für die Sicherheit an Bord zuständig. Dabei gehört es nicht nur dazu, dass er das Boot durch sichere Gewässer leitet. Sondern auch, dass er für den entsprechenden Versicherungsschutz sorgt, wenn doch mal etwas passieren sollte.

Die Skipperhaftpflicht oder einfach nur Skipperversicherung bietet beim Chartern fremder Boote Versicherungsschutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden . Die Versicherung kommt für berechtigte Schadensersatzansprüche auf und wehrt gleichermaßen aber auch unberechtigte Ansprüche gegen ihren Versicherungsnehmer ab. Sie gehört damit nicht nur zur wichtigsten Absicherung für Skipper . Sondern ist ein elementarer Baustein jeder Boots- und Schiffsversicherung .

Die Leistungen der Skipperversicherung

Die Skipperversicherung bietet, abhängig vom jeweiligen Tarif , Versicherungsschutz in folgenden Fällen:

  • Bei Personen- und Vermögensschäden an Crewmitgliedern, Gästen oder Dritten
  • Sachschäden am gecharterten Boot und dem Eigentum Dritter
  • Gewässerschäden

Verbraucher sollten darauf achten, dass die Versicherung auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit einschließt.

Die Leistungen der Skipperhaftpflicht sind immer vom gewählten Vertrag abhängig . Einige Gesellschaften erweitern ihren Versicherungsschutz um verschiedene Zusatzbausteine. Auch kann die Absicherung selbst ein Zusatzbaustein der Bootshaftpflichtversicherung sein.

Versicherungssummen

Die Versicherungssummen einer Haftpflichtversicherung sollten mindestens fünf Millionen Euro betragen . Besser sind höhere Summen von bis zu 15 Millionen Euro . Denn ein Personenschaden mit Folgeschäden kann Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld im sechsstelligen Bereich und höher verursachen.

Einige Leistungen können bei der Skipperhaftpflichtversicherung begrenzt sein . Beispielsweise leisten die meisten Gesellschaften bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit nur bis zu einer maximalen Summe. Die Leistungsbegrenzungen sind bei Vertragsabschluss zwingend zu berücksichtigen. Ratsam sind Tarife, die möglichst wenige Einschränkungen vorsehen.

Geltungsbereich

Versicherungen für Boote und Skipper können einem Geltungsbereich unterliegen. Das bedeutet, Versicherungsschutz besteht nur in den tariflich genannten Gewässern . Beispielsweise nur innerhalb Europas. Oder sie schließt bestimmte Länder und Regionen aus.

Zu beachten sind zudem mögliche zeitliche Begrenzungen. Stellt die Skipperabsicherung ein Baustein der Bootsversicherung dar, kann die Dauer des Versicherungsschutzes begrenzt sein . Bei einigen Gesellschaften auf maximal 30 Tage im Jahr. Möglicherweise ist dieser Zeitraum nicht ausreichend. In diesem Fall sollte zwingend eine eigenständige Skipperversicherung abgeschlossen werden.

Die Skipper-Kautions-Versicherung

Neben der Haftpflicht gibt es eine weitere Form der Skipperversicherung: Die Kautions-Versicherung.

Im Chartervertrag wird in der Regel eine Kaution hinterlegt, die bar oder mit der Kreditkarte zu begleichen ist. Die Kaution entspricht auch dem Eigenanteil im Schadensfall. Verursachen die Charterer einen Schaden am Boot, behält der Vercharterer einen Teil oder die gesamte Kaution ein, um die Kosten für den Schaden zu decken.

Die Skipper-Kautions-Versicherung erstattet dem Versicherten im Schadensfall die einbehaltene Kaution.

Weitere Versicherungen für Skipper

Die Haftpflicht gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Skipper. Auch die Kautions-Versicherung wird häufig zusammen mit einem Chartervertrag angeboten. Zudem gibt es einige weitere Absicherungen, die beim Chartern von Booten sinnvoll sein können:

  • Unfallversicherung: Eine Unfallversicherung bietet finanzielle Sicherheit, wenn nach einem Unfall bleibende Schäden auftreten sollten. Sie kann beispielsweise eine Invaliditätsleistung, eine Invalidenrente oder auch eine Todesfallleistung vorsehen. Es gibt Tarife speziell für Skipper und Bootseigner. Ratsamer ist allerdings eine allgemeine Unfallversicherung, die nicht nur im Zusammenhang mit dem Wassersport Versicherungsschutz bietet. Allerdings ist darauf zu achten, dass Sportarten wie Hochseesegeln mitversichert sind.
  • Rechtsschutz: Bei Problemen mit dem Chartervertrag oder im Schadensfall kann es zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Um sich vor den finanziellen Folgen zu schützen, ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll.
  • Rücktritts-Versicherung : Die Charter-Rücktritts-Versicherung wird auch häufig in Kombination mit dem Chartervertrag angeboten. Sie ersetzt die Kosten, wenn die Charterer aufgrund von Krankheit oder auch bei einem Todesfall in der Familie ihren Törn nicht antreten können.

Das sind die Vorteile einer Skipperversicherung

Versicherungsschutz bei haftpflichtschäden.

Die Skipperhaftpflicht schützt sowohl bei Sachschäden, wie auch bei Personen- und Vermögensschäden.

Schutz der finanziellen Existenz

Im Schadensfall haften die Verursacher mit ihrem derzeitigen und zukünftigen vermögen. Die Skipperhaftpflicht schützt die finanzielle Existenz ihrer Versicherten.

Unabhängige Absicherung

Wer ein Boot chartert und keine eigene Absicherung besitzt, muss sich auf den Versicherungsschutz des Vercharterers verlassen. Und dieser kann Leistungslücken oder zu geringe Deckungssummen haben.

Günstige Beiträge

Die Skipperhaftpflicht ist im Vergleich zu anderen Versicherungen sehr preiswert.

Umfangreicher Versicherungsschutz

Es gibt eine breite Palette an Versicherungen für Skipper. Somit können sie sich gegen viele Eventualitäten wie Rechtsstreitigkeiten, Unfälle und Folgeschäden absichern.

Das sind die Nachteile einer Skipperversicherung

Einschränkungen und leistungslücken möglich.

Einschränkungen und Lücken im Versicherungsschutz können im Schadensfall die finanzielle Existenz bedrohen.

Eingeschränkter Geltungsbereich

Der Schutz kann auf bestimmte Gebiete und für eine maximale Dauer begrenzt sein.

Das kostet die Versicherung für Skipper

Die Kosten für eine Skipperhaftpflicht sind vom jeweiligen Anbieter und dem gewünschten Versicherungsumfang abhängig . Dabei ist elementar, wie hoch die Versicherungssummen festgelegt werden, welcher Geltungsbereich vereinbart wird und unter Umständen auch die Art der Boote, die gecharterter werden.

Kostenbeispiel

  • Weltweit gültige Skipperhaftpflicht mit unbegrenzter Dauer und 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden (250.000 Euro für Vermögensschäden): 155 Euro im Jahr für Yachten und Motorboote ohne Begrenzung

Ist eine Skipperhaftpflicht sinnvoll?

Der Abschluss einer Skipperhaftpflicht ist nicht nur sinnvoll, sondern elementar wichtig . Denn Privatpersonen haften bei einem Schaden immer mit ihrem gesamten Vermögen . Und Haftpflichtschäden können, vor allem wenn Personen verletzt werden, ein hohes Ausmaß annehmen. Um vor diesem Risiko geschützt zu sein, ist die Skipperversicherung eine entscheidende Absicherung.

Eine Versicherung empfiehlt sich für Skipper, die regelmäßig fremde Boote chartern. Wer selbst ein Boot besitzt, hat eventuell bereits Versicherungsschutz über eine bestehende Bootshaftpflicht . Hierbei ist allerdings zu prüfen, ob diese in dem Aufenthaltsland gültig ist und ob eine zeitliche Begrenzung gilt.

Gegen eine Skipperversicherung spricht, dass viele Vercharterer bereits einen Versicherungsschutz in den Mietbedingungen vorsehen. Allerdings kann dieser nicht ausreichend sein oder Leistungslücken aufweisen . Die Charterer müssten sich dann ausführlich über die bestehende Versicherung informieren . Mit einer Skipperhaftpflicht könne sie sicherstellen, dass die eigene Absicherung aufkommt, wenn der Versicherungsschutz der Vercharterers nicht ausreichend ist.

Versicherungsschutz über die private Haftpflichtversicherung

Die meisten Tarife der Privathaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz beim Führen und Bedienen von Booten. Allerdings fallen darunter nur Boote, die mit eigener Kraft angetrieben werden. Also Ruder-, Paddel- und Tretboote . Einige Versicherer erweitern den Schutz auf Motorboote mit einer maximalen PS-Leistung .

In den meisten Fällen ist der Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung nicht ausreichend , da sie nicht für das gecharterter Boot gilt. Verbraucher sollten daher überprüfen, ob ihre Haftpflicht das gewünschte Boot einschließt und ob die Deckung ausreichend ist. Wenn nicht, empfiehlt sich der Abschluss einer separaten Skipperversicherung.

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FAQ: Häufig gestellte Fragen

Wie finde ich eine passende skipperhaftpflicht.

Um eine passende Skipperhaftpflicht zu finden, empfiehlt sich die Nutzung eines Vergleichsrechners. Damit können Nutzer mit nur wenigen Klicks verschiedene Anbieter auf dem Markt und ihre Tarife gegenüberstellen und überprüfen. Dadurch erhalten sie nicht nur einen guten Überblick über die Kosten, sondern können auch mögliche Leistungsausschlüsse erkennen.

Wichtig: Bei einem Vergleich der Skipperhaftpflichtversicherung sollten Verbraucher immer auch auf das Kleingedruckte achten. Ein eingeschränkter Geltungsbereich oder begrenzte Versicherungssummen bei bestimmten Schäden. Denn diese Einschränkungen können im Schadensfall zu finanziellen Problemen führen.

Welche Versicherungen benötige ich als Skipper?

Als Skipper stellt die Haftpflichtversicherung die wichtigste Absicherung dar. Denn sie schützt die finanzielle Existenz der Skipper im Schadensfall und wehrt unberechtigte Ansprüche gegen sie ab.

Sinnvoll ist zudem eine Unfallversicherung . Denn bleibende Schäden infolge eines Unfalls können nicht nur das Leben verändern. Sie können auch zur finanziellen Belastung werden.

Ein Rechtsschutz ist ratsam, um bei Rechtsstreitigkeiten abgesichert zu sein und nicht die teuren Kosten dafür tragen zu müssen. Und auch eine Kautions-Versicherung kann nützlich sein, wenn es zu einem Schaden kommt, um die hinterlegte Zahlung erstattet zu bekommen.

Grundsätzlich ist die Frage, welche Versicherungen Skipper benötigen, immer vom eigenen Sicherheitsbedürfnis abhängig . Außerdem davon, ob bereits eine Absicherung besteht . Wer eine private Unfallversicherung besitzt, benötigt in der Regel keine weitere Versicherung. Vorausgesetzt, der Tarif schließt das Segeln nicht als gefährliche Sportart aus und weist ausreichend Versicherungsschutz auf.

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Versichert ist über die Berufsskipperhaftpflicht-Versicherung die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in der Eigenschaft als Berufsskipper / Schiffsführer einer Yacht bis maximal 100 Tonnen. Die Bootshaftpflichtversicherung der von Ihnen geführten Yacht ist in jedem Fall vorleistungspflichtig, so dass die Berufs-Skipper-Haftpflicht-Versicherung immer subsidiär leistet.

  • Mon — Fri: 9:00 am — 22:00 am
  • Sat — Sun: 9:00 am — 20:00 am

5/10 Mio Euro

pauschale Deckungssumme für Personen- und Sachschäden. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssumme.

Bedingungen (BSH, AHB 2008, VVG-InfoV)

Gemäß Vertrag sind mitversichert

  • Schäden an der geführten Yacht bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit bis zu EUR 750.000,00
  • Haftpflichtansprüche der gesamten Crew untereinander
  • bei Beschlagnahme im ausländischen Hafen Sicherheitsleistungen bis EUR 100.000,00
  • Ansprüche des Eigners über Ausfall von Chartereinnahme infolge verschuldeten Yachtgroßschadens bis EUR 20.000,00

Beispiele zur erweiterten Berufsskipper-Haftpflicht

Sehr geehrter Berufsskipper,

in der Regel wird die von Ihnen geführten Yacht sowohl haftpflicht- als auch kaskoversichert sein. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass; die Versicherer in bestimmten Fällen nicht leisten oder die Deckungssummen bzw. der Vertragsumfang nicht ausreichen.

Diese Beispiele verdeutlichen, warum auch jeder gewerblich tätige Skipper über eine erweiterte Berufs-Skipper-Haftpflicht-Versicherung verfügen sollte.

Kollision mit Yacht

Bei der Einfahrt in den Yachthafen von Marmaris übersieht der Skipper eine einlaufende Yacht. Es kommt zur Kollision. Die Haftpflichtversicherungssumme der Yacht reicht nicht aus, den an der havarierten Yacht entstandenen Schaden zu begleichen. Die Deckungslücke schließt Ihre Skipper-Haftpflicht-Versicherung, die Personen- und Sachschäden bis EUR 5.000.000,00 bzw. EUR 10.000.000,00 deckt.

Sollte die Yacht bei einem derartigen Schadensfall im ausländischen Hafen "an die Kette gelegt" werden, so ist eine erforderliche Sicherheitsleistung bis zu EUR 100.000,00 im Rahmen der erweiterten Berufs-Skipper-Haftpflicht-Versicherung automatisch mitversichert.

Tragischer Verlust eines Crewmitglieds

Während eines Törns rund Mallorca kentert die Yacht im Sturm. Ein Crewmitglied kann nicht mehr gerettet werden. Die Angehörigen verklagen den Berufs-Skipper, da dieser angeblich eine Untiefe übersehen haben soll. Die Bootshaftpflichtversicherung der Yacht deckt keine Ansprüche der Mitreisenden gegen den Skipper. Auch hier leistet im Rahmen des Vertrages die Berufs-Skipper-Haftpflicht-Versicherung, wobei für Sachschäden eine Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 150,00 gilt.

Grobe Fahrlässigkeit

Auch das kann Ihnen passieren: Die Kaskoversicherung weigert sich, den Schaden an der von Ihnen geführten Yacht aufgrund grober Fahrlässigkeit zu begleichen. Der Eigentümer fordert von Ihnen den Ersatz dieses Schadens. Derartige Schadenereignisse sind bei amtlich nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers / Skippers bis zu einer Summe von EUR 750.000,00 mit einer Selbstbeteiligung von EUR 2.500,00 - nach Kaution - im Rahmen unserer erweiterten Berufs-Skipper-Haftpflicht-Versicherung versichert.

Folgekosten bei Charterausfalle

Wenn durch einen von Ihnen verschuldeten Schaden eine fest gebuchte Folgecharter ausfallen muss, weil die Yacht nicht rechtzeitig aus der Werft kam, so ist der nachgewiesene Charterausfall bis zu EUR 20.000,00 mitversichert, wobei die ersten drei Tage Charterausfall als Selbstbeteiligung zu Ihren Lasten gehen.

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Die Skipperhaftpflicht für einen sicheren Segeltörn

Die Skipperhaftpflicht ist für jeden Skipper interessant, der sich auf seinem Segeltörn optimal absichern möchte. Denn sind Sie nicht versichert, reicht bereits ein falsches Manöver, oder einmal kurz nicht aufpassen und schon ist es passiert. Der idyllische Ausflug wird dann schnell zum finanziellen Albtraum!

Die Skipperhaftpflicht schützt Ihr Privatvermögen und ist eine sinnvolle Charterversicherung für alle Skipper.

Wir informieren rund um das Thema Versicherungsschutz beim Segeln und zeigen Ihnen, welche Vorteile Sie aus einer solchen Versicherung ziehen können und warum Sie für Ihren nächsten Bootscharter unbedingt über eine Skipperhaftpflicht nachdenken sollten.

  • Was ist eine Skipperhaftpflicht?

Verursachen Sie als Skipper einer gecharterten Segelyacht einen Unfall, so haften Sie persönlich und uneingeschränkt bei allen Schäden , sofern Ihnen die Schuld zugesprochen wird. Egal, ob es sich dabei um Schäden an der gecharterten oder anderen Yachten handelt, an Personen oder sonstigen Dingen:

Sie haften immer mit Ihrem gegenwärtigen und zukünftigen Privatvermögen . Aber wie sichern Sie sich bei einem Yachtcharter am besten ab?

Um den Segeltörn sorgenfrei genießen zu können, sollten Sie sich vorab über finanzielle Risiken und Pflichten informieren, die im Schadensfall auf Sie zukommen könnten. Hierbei gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge und eine Skipperhaftpflicht ist einfach die beste Vorsorge.

Was sichert die Skipperhaftpflicht ab?

Vorteile der skipperhaftpflicht, welche leistungen bietet eine skipperhaftpflicht, sind die leistungen durch die private haftpflichtversicherung schon abgedeckt, was muss beim vertragsabschluss beachtet werden, wann sollte die skipperhaftpflicht am besten abgeschlossen werden, mit welchen kosten ist zu rechnen, was ist im schadensfall zu tun.

Skipperhaftpflicht: Kompassnadel zeigt auf Versicherung

Über die Skipperhaftpflichtversicherung sollte generell jeder nachdenken, der aktiv als Skipper in den nächsten Törn starten möchte. Die Versicherung schützt den Skipper vor Ansprüchen Dritter, welche durch sein Fehlverhalten zu Schaden gekommen sind. Ein solcher Unfall oder Schaden ist schnell passiert und geht meist mit horrenden Schadensansprüchen einher.

Bei einem gecharterten Segelboot hilft Ihnen die Bootshaftpflicht des Bootseigners unter Umständen nicht weiter. Diese greift nämlich nur bei einer einfachen Fahrlässigkeit durch den Skipper und oft sind nur bestimmte Schäden abgesichert. Um auch gegen grobe Fahrlässigkeit abgesichert zu sein, ist eine Skipperhaftpflicht unerlässlich.

Als grob fahrlässig gelten übrigens nicht nur Alkoholkonsum oder grobe Navigationsfehler - auch bei Unfällen durch Fremdverschulden kann dieser Vorwurf schnell im Raum stehen.

Vorsicht: Wenn Sie eine Segelyacht chartern, können Sie häufig nicht nachvollziehen, ob die Haftpflichtversicherung des Yachtcharters zurzeit aktiv ist. Hat der Charterpartner seine Versicherungsprämie nicht rechtzeitig bezahlt, ist der Versicherungsschutz unter Umständen schon erloschen! In diesem Fall haben Sie keinerlei Absicherung und müssen für eventuelle Schäden in vollem Maße selbst aufkommen.

  • Schäden am Charter sind finanziell abgesichert
  • Versicherungsschutz bei zu Schaden gekommenen Personen
  • Sachschäden sind abgesichert
  • Auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sind abgedeckt
  • Absicherung von größeren Schäden, bei denen die Charterhaftpflicht nicht ausreicht

Die Skipperhaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden und sichert den Skipper so vor verschiedenen Ansprüchen Dritter. Dabei übernimmt sie nicht nur Schäden an der am Unfall beteiligten Yacht, sondern versichert auch die Schäden an Ihrer Charteryacht.

Hierbei werden auch Schäden bei nachgewiesener  grober Fahrlässigkeit gedeckt, wodurch Sie vor der Haftung gegenüber dem Bootseigner geschützt sind. Zudem greift die Haftpflichtversicherung für Skipper bei Personenschäden an Crewmitgliedern oder Dritten.

Dabei wird die Crew nicht als eine einzige "Gefahrengruppe", sondern als Ansammlung von Individuen angesehen, deren Haftpflichtansprüche untereinander auch gedeckt werden. Sollten Sie also einen Unfall verursachen bei dem eines Ihrer Crewmitglieder verletzt wird, übernimmt Ihre Versicherung die Kosten für Abtransport und Behandlung .

Außerdem deckt die Skipperhaftpflicht in der Regel die Ausfall-Kosten des Bootseigners, die entstehen, wenn die Yacht wegen Schäden oder Beschlagnahmung in ausländischen Häfen nicht weiter für den Chartergebrauch zur Verfügung steht. Und sogar bei Gewässerschäden greift die Versicherung und ist somit ein absolutes Muss für alle Bootsführer.

Die Skipperhaftpflicht umfasst also ein viel weiteres Feld als diverse Bootshaftpflichten und sichert Sie so effektiv gegen die meisten Eventualitäten auf See ab.

Bitte beachten:  Welche Leistungen in welcher Höhe genau abgedeckt werden, kann jedoch von Versicherung zu Versicherung variieren und ist deshalb vom Anbieter abhängig.

Skipper- und Crewaktivitäten sind durch die private Haftpflichtversicherung  im seltensten Fall abgedeckt , in der Regel ist sogar der gesamte Wassersport von der privaten Versicherung ausgeschlossen. Schadensersatzforderungen können unter Umständen aber sehr hoch ausfallen, da der Skipper immer  uneingeschränkt persönlich  für den Schaden  haftbar  gemacht wird.

Deshalb ist die Skipperhaftpflicht auch keine zusätzliche Kosten-verschlingende Versicherung, die Sie sowieso nicht brauchen. Vielmehr ist sie die notwendige Absicherung, um Ihr Privatvermögen zu schützen.

Unser Tipp: Informieren Sie sich vorher bei Ihrer Haftpflichtversicherung, ob Wassersportaktivitäten in Ihrer Police enthalten sind. Sind sie dies nicht, sollten Sie über eine Skipperhaftpflicht nachdenken.

Skipperhaftpflicht: gestrandete Segelyacht am Strand

Beim Abschluss einer Versicherung gibt es immer viele Dinge, die Sie beachten sollten. Nicht nur die Deckungssumme oder Feste Taxe sind wichtige Kriterien, sondern auch eine Reihe weiterer Eckpunkte.

Deshalb sollten Sie auch bei der Skipperhaftpflicht sehr genau auf das Kleingedruckte achten. Wichtig sind vor allem bestimmte Ereignisse, die abgesichert sein sollten. Hierzu haben wir Ihnen eine übersichtliche Checkliste erstellt.

Ist ein Segeltörn im Ausland geplant, sollten Sie zusätzlich sicherstellen, dass auch Kosten für Arrestierungen in ausländischen Häfen abdeckt sind.

Das sollte abgesichert sein

  • Der Schutz bei einer groben Fahrlässigkeit
  • Folgeschäden - die auf das eigentliche Schadensereignis zurückzuführen sind
  • Forderungsausfall - falls ein fremder Schadensverursacher nicht fähig ist, den Schaden zu begleichen (z. B. wenn der Schadensverursachen nicht gefunden werden kann, nicht versichert ist oder kein Privatvermögen besitzt)
  • Persönliche Effekte - Wertgegenstände auf dem Boot, die mitversichert sein sollten
  • Totalverlust - falls ein wirtschaftlicher Totalschaden am Boot passiert

Skipperhaftpflicht: Kleingedrucktes wird geprüft

Die Skipperhaftpflicht sollte unbedingt bereits vor Antritt des Segeltörns abgeschlossen werden, da die meisten Versicherungen rückwirkend nicht greifen .

Aus diesem Grund ist zu empfehlen, sich bereits frühzeitig über eventuelle Versicherungen zu informieren und Versicherungsangebote zu vergleichen.

Für welchen Versicherer Sie sich im Nachhinein entscheiden, liegt ganz bei Ihnen. Wählen Sie die Versicherung, die Ihre Bedürfnisse am besten abdeckt.

Eine Pauschal-Aussage zu den Kosten zu treffen, ist nicht möglich. Diese sind stark abhängig vom Anbieter, der Bootsart , der Größe des Boots sowie den gewünschten Versicherungsleistungen der Skipperhaftpflicht.

Im Schadensfall gilt immer: Erst den Schaden dokumentieren, dann der Versicherung melden und bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden, sollten Sie die Rückmeldung der Versicherung abwarten. Was Sie außerdem unbedingt beachten sollten, erfahren Sie in unserer Checkliste zum Verhalten im Schadensfall .

Vergleichen Sie am besten mehrere Angebote, um dann die für Sie perfekte Skipperhaftpflicht auswählen zu können. Mit der richtigen Haftpflichtversicherung können Sie als Skipper allzeit sorgenfrei unterwegs sein und Ihren Segeltörn als echte Erholungsphase genießen.

Viel Spaß dabei wünscht Ihnen das Team von  segeln360!

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Eine Beschlagnahme kann Folge eines Verstoßes gegen Gesetze oder eines verursachten Unfalls sein. Falls dadurch ein Ausfall für den Folgecharter ensteht, greift die Charter-Beschlagnahmeversicherung. Alle weiteren Infos erhalten Sie hier!

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Unterzeichnen der Charter-Rücktrittsversicherung

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Die Charter-Rücktrittsversicherung deckt die Kosten ab, die beim Ausfall oder Abbruch eines Törns entstehen. Minimieren auch Sie das Risiko eines finanziellen Schadens und informieren Sie sich über diese Versicherung.

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Die im Rahmen einer Anmeldung zum Newsletter erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Versand unseres Newsletters verwendet. Ferner könnten Abonnenten des Newsletters per E-Mail informiert werden, sofern dies für den Betrieb des Newsletter-Dienstes oder eine diesbezügliche Registrierung erforderlich ist, wie dies im Falle von Änderungen am Newsletterangebot oder bei der Veränderung der technischen Gegebenheiten der Fall sein könnte. Es erfolgt keine Weitergabe der im Rahmen des Newsletter-Dienstes erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte. Das Abonnement unseres Newsletters kann durch die betroffene Person jederzeit gekündigt werden. Die Einwilligung in die Speicherung personenbezogener Daten, die die betroffene Person uns für den Newsletterversand erteilt hat, kann jederzeit widerrufen werden. Zum Zwecke des Widerrufs der Einwilligung findet sich in jedem Newsletter ein entsprechender Link. Ferner besteht die Möglichkeit, sich jederzeit auch direkt auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen vom Newsletterversand abzumelden oder dies dem für die Verarbeitung Verantwortlichen auf andere Weise mitzuteilen.

7. Newsletter-Tracking Die Newsletter der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH enthalten sogenannte Zählpixel. Ein Zählpixel ist eine Miniaturgrafik, die in solche E-Mails eingebettet wird, welche im HTML-Format versendet werden, um eine Logdatei-Aufzeichnung und eine Logdatei-Analyse zu ermöglichen. Dadurch kann eine statistische Auswertung des Erfolges oder Misserfolges von Online-Marketing-Kampagnen durchgeführt werden. Anhand des eingebetteten Zählpixels kann die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH erkennen, ob und wann eine E-Mail von einer betroffenen Person geöffnet wurde und welche in der E-Mail befindlichen Links von der betroffenen Person aufgerufen wurden.

Solche über die in den Newslettern enthaltenen Zählpixel erhobenen personenbezogenen Daten, werden von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen gespeichert und ausgewertet, um den Newsletterversand zu optimieren und den Inhalt zukünftiger Newsletter noch besser den Interessen der betroffenen Person anzupassen. Diese personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Betroffene Personen sind jederzeit berechtigt, die diesbezügliche gesonderte, über das Double-Opt-In-Verfahren abgegebene Einwilligungserklärung zu widerrufen. Nach einem Widerruf werden diese personenbezogenen Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen gelöscht. Eine Abmeldung vom Erhalt des Newsletters deutet die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH automatisch als Widerruf.

8. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite Die Internetseite der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.

9. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.

Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

10. Rechte der betroffenen Person a) Recht auf Bestätigung Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

b) Recht auf Auskunft Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:

die Verarbeitungszwecke die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.

Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

c) Recht auf Berichtigung Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.

Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden) Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:

Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind. Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein. Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet. Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt. Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben. Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.

Wurden die personenbezogenen Daten von der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.

e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen. Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten. Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen. Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.

f) Recht auf Datenübertragbarkeit Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.

Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.

Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH wenden.

g) Recht auf Widerspruch Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Verarbeitet die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an jeden Mitarbeiter der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.

Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.

Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

11. Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren Der für die Verarbeitung Verantwortliche erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt. Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

12. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Facebook Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten des Unternehmens Facebook integriert. Facebook ist ein soziales Netzwerk.

Ein soziales Netzwerk ist ein im Internet betriebener sozialer Treffpunkt, eine Online-Gemeinschaft, die es den Nutzern in der Regel ermöglicht, untereinander zu kommunizieren und im virtuellen Raum zu interagieren. Ein soziales Netzwerk kann als Plattform zum Austausch von Meinungen und Erfahrungen dienen oder ermöglicht es der Internetgemeinschaft, persönliche oder unternehmensbezogene Informationen bereitzustellen. Facebook ermöglicht den Nutzern des sozialen Netzwerkes unter anderem die Erstellung von privaten Profilen, den Upload von Fotos und eine Vernetzung über Freundschaftsanfragen.

Betreibergesellschaft von Facebook ist die Facebook, Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlicher ist, wenn eine betroffene Person außerhalb der USA oder Kanada lebt, die Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland.

Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Facebook-Komponente (Facebook-Plug-In) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Facebook-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Facebook-Komponente von Facebook herunterzuladen. Eine Gesamtübersicht über alle Facebook-Plug-Ins kann unter https://developers.facebook.com/docs/plugins/?locale=de_DE abgerufen werden. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Facebook Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.

Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Facebook eingeloggt ist, erkennt Facebook mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die Facebook-Komponente gesammelt und durch Facebook dem jeweiligen Facebook-Account der betroffenen Person zugeordnet. Betätigt die betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Facebook-Buttons, beispielsweise den „Gefällt mir“-Button, oder gibt die betroffene Person einen Kommentar ab, ordnet Facebook diese Information dem persönlichen Facebook-Benutzerkonto der betroffenen Person zu und speichert diese personenbezogenen Daten.

Facebook erhält über die Facebook-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Facebook eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die Facebook-Komponente anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an Facebook von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem Facebook-Account ausloggt.

Die von Facebook veröffentlichte Datenrichtlinie, die unter https://de-de.facebook.com/about/privacy/ abrufbar ist, gibt Aufschluss über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Facebook. Ferner wird dort erläutert, welche Einstellungsmöglichkeiten Facebook zum Schutz der Privatsphäre der betroffenen Person bietet. Zudem sind unterschiedliche Applikationen erhältlich, die es ermöglichen, eine Datenübermittlung an Facebook zu unterdrücken. Solche Applikationen können durch die betroffene Person genutzt werden, um eine Datenübermittlung an Facebook zu unterdrücken.

13. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Google AdSense Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Google AdSense integriert. Google AdSense ist ein Online-Dienst, über welchen eine Vermittlung von Werbung auf Drittseiten ermöglicht wird. Google AdSense beruht auf einem Algorithmus, welcher die auf Drittseiten angezeigten Werbeanzeigen passend zu den Inhalten der jeweiligen Drittseite auswählt. Google AdSense gestattet ein interessenbezogenes Targeting des Internetnutzers, welches mittels Generierung von individuellen Benutzerprofilen umgesetzt wird.

Betreibergesellschaft der Google-AdSense-Komponente ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin, D04 E5W5, Ireland.

Der Zweck der Google-AdSense-Komponente ist die Einbindung von Werbeanzeigen auf unserer Internetseite. Google-AdSense setzt ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Mit der Setzung des Cookies wird der Alphabet Inc. eine Analyse der Benutzung unserer Internetseite ermöglicht. Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Google-AdSense-Komponente integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Google-AdSense-Komponente veranlasst, Daten zum Zwecke der Online-Werbung und der Abrechnung von Provisionen an die Alphabet Inc. zu übermitteln. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält die Alphabet Inc. Kenntnis über personenbezogene Daten, wie der IP-Adresse der betroffenen Person, die der Alphabet Inc. unter anderem dazu dienen, die Herkunft der Besucher und Klicks nachzuvollziehen und in der Folge Provisionsabrechnungen zu ermöglichen.

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass die Alphabet Inc. ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem kann ein von der Alphabet Inc. bereits gesetzter Cookie jederzeit über den Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.

Google AdSense verwendet zudem sogenannte Zählpixel. Ein Zählpixel ist eine Miniaturgrafik, die in Internetseiten eingebettet wird, um eine Logdatei-Aufzeichnung und eine Logdatei-Analyse zu ermöglichen, wodurch eine statistische Auswertung durchgeführt werden kann. Anhand des eingebetteten Zählpixels kann die Alphabet Inc. erkennen, ob und wann eine Internetseite von einer betroffenen Person geöffnet wurde und welche Links von der betroffenen Person angeklickt wurden. Zählpixel dienen unter anderem dazu, den Besucherfluss einer Internetseite auszuwerten.

Über Google AdSense werden personenbezogene Daten und Informationen, was auch die IP-Adresse umfasst und zur Erfassung und Abrechnung der angezeigten Werbeanzeigen notwendig ist, an die Alphabet Inc. in die Vereinigten Staaten von Amerika übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden in den Vereinigten Staaten von Amerika gespeichert und verarbeitet. Die Alphabet Inc. gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter.

Google-AdSense wird unter diesem Link https://www.google.de/intl/de/adsense/start/ genauer erläutert.

14. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Google Analytics (mit Anonymisierungsfunktion) Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite die Komponente Google Analytics (mit Anonymisierungsfunktion) integriert. Google Analytics ist ein Web-Analyse-Dienst. Web-Analyse ist die Erhebung, Sammlung und Auswertung von Daten über das Verhalten von Besuchern von Internetseiten. Ein Web-Analyse-Dienst erfasst unter anderem Daten darüber, von welcher Internetseite eine betroffene Person auf eine Internetseite gekommen ist (sogenannte Referrer), auf welche Unterseiten der Internetseite zugegriffen oder wie oft und für welche Verweildauer eine Unterseite betrachtet wurde. Eine Web-Analyse wird überwiegend zur Optimierung einer Internetseite und zur Kosten-Nutzen-Analyse von Internetwerbung eingesetzt.

Betreibergesellschaft der Google-Analytics-Komponente ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin, D04 E5W5, Ireland.

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verwendet für die Web-Analyse über Google Analytics den Zusatz "_gat._anonymizeIp". Mittels dieses Zusatzes wird die IP-Adresse des Internetanschlusses der betroffenen Person von Google gekürzt und anonymisiert, wenn der Zugriff auf unsere Internetseiten aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgt.

Der Zweck der Google-Analytics-Komponente ist die Analyse der Besucherströme auf unserer Internetseite. Google nutzt die gewonnenen Daten und Informationen unter anderem dazu, die Nutzung unserer Internetseite auszuwerten, um für uns Online-Reports, welche die Aktivitäten auf unseren Internetseiten aufzeigen, zusammenzustellen, und um weitere mit der Nutzung unserer Internetseite in Verbindung stehende Dienstleistungen zu erbringen.

Google Analytics setzt ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Mit Setzung des Cookies wird Google eine Analyse der Benutzung unserer Internetseite ermöglicht. Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Google-Analytics-Komponente integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Google-Analytics-Komponente veranlasst, Daten zum Zwecke der Online-Analyse an Google zu übermitteln. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Google Kenntnis über personenbezogene Daten, wie der IP-Adresse der betroffenen Person, die Google unter anderem dazu dienen, die Herkunft der Besucher und Klicks nachzuvollziehen und in der Folge Provisionsabrechnungen zu ermöglichen.

Mittels des Cookies werden personenbezogene Informationen, beispielsweise die Zugriffszeit, der Ort, von welchem ein Zugriff ausging und die Häufigkeit der Besuche unserer Internetseite durch die betroffene Person, gespeichert. Bei jedem Besuch unserer Internetseiten werden diese personenbezogenen Daten, einschließlich der IP-Adresse des von der betroffenen Person genutzten Internetanschlusses, an Google in den Vereinigten Staaten von Amerika übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden durch Google in den Vereinigten Staaten von Amerika gespeichert. Google gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter.

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass Google ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem kann ein von Google Analytics bereits gesetzter Cookie jederzeit über den Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.

Ferner besteht für die betroffene Person die Möglichkeit, einer Erfassung der durch Google Analytics erzeugten, auf eine Nutzung dieser Internetseite bezogenen Daten sowie der Verarbeitung dieser Daten durch Google zu widersprechen und eine solche zu verhindern. Hierzu muss die betroffene Person ein Browser-Add-On unter dem Link https://tools.google.com/dlpage/gaoptout herunterladen und installieren. Dieses Browser-Add-On teilt Google Analytics über JavaScript mit, dass keine Daten und Informationen zu den Besuchen von Internetseiten an Google Analytics übermittelt werden dürfen. Die Installation des Browser-Add-Ons wird von Google als Widerspruch gewertet. Wird das informationstechnologische System der betroffenen Person zu einem späteren Zeitpunkt gelöscht, formatiert oder neu installiert, muss durch die betroffene Person eine erneute Installation des Browser-Add-Ons erfolgen, um Google Analytics zu deaktivieren. Sofern das Browser-Add-On durch die betroffene Person oder einer anderen Person, die ihrem Machtbereich zuzurechnen ist, deinstalliert oder deaktiviert wird, besteht die Möglichkeit der Neuinstallation oder der erneuten Aktivierung des Browser-Add-Ons.

Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Google können unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ und unter http://www.google.com/analytics/terms/de.html abgerufen werden. Google Analytics wird unter diesem Link https://www.google.com/intl/de_de/analytics/ genauer erläutert.

15. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Google+ Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite als Komponente die Google+ Schaltfläche integriert. Google+ ist ein sogenanntes soziales Netzwerk. Ein soziales Netzwerk ist ein im Internet betriebener sozialer Treffpunkt, eine Online-Gemeinschaft, die es den Nutzern in der Regel ermöglicht, untereinander zu kommunizieren und im virtuellen Raum zu interagieren. Ein soziales Netzwerk kann als Plattform zum Austausch von Meinungen und Erfahrungen dienen oder ermöglicht es der Internetgemeinschaft, persönliche oder unternehmensbezogene Informationen bereitzustellen. Google+ ermöglicht den Nutzern des sozialen Netzwerkes unter anderem die Erstellung von privaten Profilen, den Upload von Fotos und eine Vernetzung über Freundschaftsanfragen.

Betreibergesellschaft von Google+ ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin, D04 E5W5, Ireland.

Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Google+ Schaltfläche integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Google+ Schaltfläche veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Google+ Schaltfläche von Google herunterzuladen. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Google Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird. Genauere Informationen zu Google+ sind unter https://developers.google.com/+/ abrufbar.

Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Google+ eingeloggt ist, erkennt Google mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die Google+ Schaltfläche gesammelt und durch Google dem jeweiligen Google+-Account der betroffenen Person zugeordnet.

Betätigt die betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Google+-Buttons und gibt damit eine Google+1 Empfehlung ab, ordnet Google diese Information dem persönlichen Google+-Benutzerkonto der betroffenen Person zu und speichert diese personenbezogenen Daten. Google speichert die Google+1-Empfehlung der betroffenen Person und macht diese in Übereinstimmung mit den von der betroffenen Person diesbezüglich akzeptierten Bedingungen öffentlich zugänglich. Eine von der betroffenen Person auf dieser Internetseite abgegebene Google+1-Empfehlung wird in der Folge zusammen mit anderen personenbezogenen Daten, wie dem Namen des von der betroffenen Person genutzten Google+1-Accounts und dem in diesem hinterlegten Foto in anderen Google-Diensten, beispielsweise den Suchmaschinenergebnissen der Google-Suchmaschine, dem Google-Konto der betroffenen Person oder an sonstigen Stellen, beispielsweise auf Internetseiten oder im Zusammenhang mit Werbeanzeigen, gespeichert und verarbeitet. Ferner ist Google in der Lage, den Besuch auf dieser Internetseite mit anderen bei Google gespeicherten personenbezogenen Daten zu verknüpfen. Google zeichnet diese personenbezogenen Informationen ferner mit dem Zweck auf, die unterschiedlichen Dienste von Google zu verbessern oder zu optimieren.

Google erhält über die Google+-Schaltfläche immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Google+ eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die Google+-Schaltfläche anklickt oder nicht.

Ist eine Übermittlung personenbezogener Daten an Google von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese eine solche Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem Google+-Account ausloggt.

Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Google können unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ abgerufen werden. Weitere Hinweise von Google zur Google+1-Schaltfläche können unter https://developers.google.com/+/web/buttons-policy abgerufen werden.

16. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Google-AdWords Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Google AdWords integriert. Google AdWords ist ein Dienst zur Internetwerbung, der es Werbetreibenden gestattet, sowohl Anzeigen in den Suchmaschinenergebnissen von Google als auch im Google-Werbenetzwerk zu schalten. Google AdWords ermöglicht es einem Werbetreibenden, vorab bestimmte Schlüsselwörter festzulegen, mittels derer eine Anzeige in den Suchmaschinenergebnissen von Google ausschließlich dann angezeigt wird, wenn der Nutzer mit der Suchmaschine ein schlüsselwortrelevantes Suchergebnis abruft. Im Google-Werbenetzwerk werden die Anzeigen mittels eines automatischen Algorithmus und unter Beachtung der zuvor festgelegten Schlüsselwörter auf themenrelevanten Internetseiten verteilt.

Betreibergesellschaft der Dienste von Google AdWords ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin, D04 E5W5, Ireland.

Der Zweck von Google AdWords ist die Bewerbung unserer Internetseite durch die Einblendung von interessenrelevanter Werbung auf den Internetseiten von Drittunternehmen und in den Suchmaschinenergebnissen der Suchmaschine Google und eine Einblendung von Fremdwerbung auf unserer Internetseite.

Gelangt eine betroffene Person über eine Google-Anzeige auf unsere Internetseite, wird auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person durch Google ein sogenannter Conversion-Cookie abgelegt. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Ein Conversion-Cookie verliert nach dreißig Tagen seine Gültigkeit und dient nicht zur Identifikation der betroffenen Person. Über den Conversion-Cookie wird, sofern das Cookie noch nicht abgelaufen ist, nachvollzogen, ob bestimmte Unterseiten, beispielsweise der Warenkorb von einem Online-Shop-System, auf unserer Internetseite aufgerufen wurden. Durch den Conversion-Cookie können sowohl wir als auch Google nachvollziehen, ob eine betroffene Person, die über eine AdWords-Anzeige auf unsere Internetseite gelangt ist, einen Umsatz generierte, also einen Warenkauf vollzogen oder abgebrochen hat.

Die durch die Nutzung des Conversion-Cookies erhobenen Daten und Informationen werden von Google verwendet, um Besuchsstatistiken für unsere Internetseite zu erstellen. Diese Besuchsstatistiken werden durch uns wiederum genutzt, um die Gesamtanzahl der Nutzer zu ermitteln, welche über AdWords-Anzeigen an uns vermittelt wurden, also um den Erfolg oder Misserfolg der jeweiligen AdWords-Anzeige zu ermitteln und um unsere AdWords-Anzeigen für die Zukunft zu optimieren. Weder unser Unternehmen noch andere Werbekunden von Google-AdWords erhalten Informationen von Google, mittels derer die betroffene Person identifiziert werden könnte.

Mittels des Conversion-Cookies werden personenbezogene Informationen, beispielsweise die durch die betroffene Person besuchten Internetseiten, gespeichert. Bei jedem Besuch unserer Internetseiten werden demnach personenbezogene Daten, einschließlich der IP-Adresse des von der betroffenen Person genutzten Internetanschlusses, an Google in den Vereinigten Staaten von Amerika übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden durch Google in den Vereinigten Staaten von Amerika gespeichert. Google gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter.

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass Google einen Conversion-Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem kann ein von Google AdWords bereits gesetzter Cookie jederzeit über den Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.

Ferner besteht für die betroffene Person die Möglichkeit, der interessenbezogenen Werbung durch Google zu widersprechen. Hierzu muss die betroffene Person von jedem der von ihr genutzten Internetbrowser aus den Link www.google.de/settings/ads aufrufen und dort die gewünschten Einstellungen vornehmen.

Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Google können unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ abgerufen werden.

17. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Instagram Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten des Dienstes Instagram integriert. Instagram ist ein Dienst, der als audiovisuelle Plattform zu qualifizieren ist und den Nutzern das Teilen von Fotos und Videos und zudem eine Weiterverbreitung solcher Daten in anderen sozialen Netzwerken ermöglicht.

Betreibergesellschaft der Dienste von Instagram ist die Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2 Ireland.

Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Instagram-Komponente (Insta-Button) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Instagram-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Komponente von Instagram herunterzuladen. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Instagram Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.

Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Instagram eingeloggt ist, erkennt Instagram mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die Instagram-Komponente gesammelt und durch Instagram dem jeweiligen Instagram-Account der betroffenen Person zugeordnet. Betätigt die betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Instagram-Buttons, werden die damit übertragenen Daten und Informationen dem persönlichen Instagram-Benutzerkonto der betroffenen Person zugeordnet und von Instagram gespeichert und verarbeitet.

Instagram erhält über die Instagram-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Instagram eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die Instagram-Komponente anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an Instagram von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem Instagram-Account ausloggt.

Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Instagram können unter https://help.instagram.com/155833707900388 und https://www.instagram.com/about/legal/privacy/ abgerufen werden.

18. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von YouTube Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten von YouTube integriert. YouTube ist ein Internet-Videoportal, dass Video-Publishern das kostenlose Einstellen von Videoclips und anderen Nutzern die ebenfalls kostenfreie Betrachtung, Bewertung und Kommentierung dieser ermöglicht. YouTube gestattet die Publikation aller Arten von Videos, weshalb sowohl komplette Film- und Fernsehsendungen, aber auch Musikvideos, Trailer oder von Nutzern selbst angefertigte Videos über das Internetportal abrufbar sind.

Betreibergesellschaft von YouTube ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin, D04 E5W5, Ireland.

Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine YouTube-Komponente (YouTube-Video) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige YouTube-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden YouTube-Komponente von YouTube herunterzuladen. Weitere Informationen zu YouTube können unter https://www.youtube.com/yt/about/de/ abgerufen werden. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhalten YouTube und Google Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.

Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei YouTube eingeloggt ist, erkennt YouTube mit dem Aufruf einer Unterseite, die ein YouTube-Video enthält, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch YouTube und Google gesammelt und dem jeweiligen YouTube-Account der betroffenen Person zugeordnet.

YouTube und Google erhalten über die YouTube-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei YouTube eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person ein YouTube-Video anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an YouTube und Google von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem YouTube-Account ausloggt.

Die von YouTube veröffentlichten Datenschutzbestimmungen, die unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ abrufbar sind, geben Aufschluss über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch YouTube und Google.

19. Zahlungsart: Datenschutzbestimmungen zu Klarna als Zahlungsart Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten von Klarna integriert. Klarna ist ein Online-Zahlungsdienstleister, der den Kauf auf Rechnung oder eine flexible Ratenzahlung ermöglicht. Ferner werden von Klarna weitere Services, wie beispielsweise ein Käuferschutz oder eine Identitäts- und Bonitätsprüfung, angeboten.

Betreibergesellschaft von Klarna ist die Klarna Bank AB, Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden.

Wählt die betroffene Person während des Bestellvorgangs in unserem Online-Shop als Zahlungsmöglichkeit entweder den „Kauf auf Rechnung“ oder „Ratenkauf“ aus, werden automatisiert Daten der betroffenen Person an Klarna übermittelt. Mit der Auswahl einer dieser Zahlungsoptionen willigt die betroffene Person in diese, zur Abwicklung des Rechnungs- oder Ratenkaufes oder zur Identitäts- und Bonitätsprüfung erforderliche, Übermittlung personenbezogener Daten ein.

Bei den an Klarna übermittelten personenbezogenen Daten handelt es sich in der Regel um Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Email-Adresse, IP-Adresse, Telefonnummer, Mobiltelefonnummer sowie um andere Daten, die zur Abwicklung eines Rechnungs- oder Ratenkaufs notwendig sind. Zur Abwicklung des Kaufvertrages notwendig sind auch solche personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Bestellung stehen. Insbesondere kann es zum wechselseitigen Austausch von Zahlungsinformationen, wie Bankverbindung, Kartennummer, Gültigkeitsdatum und CVC-Code, Artikelanzahl, Artikelnummer, Daten zu Waren und Dienstleistungen, Preise und steuerliche Abgaben, Angaben zum früheren Kaufverhalten oder sonstige Angaben zur finanziellen Situation der betroffenen Person, kommen.

Die Übermittlung der Daten bezweckt insbesondere die Identitätsüberprüfung, die Zahlungsadministration und die Betrugsprävention. Der für die Verarbeitung Verantwortliche wird Klarna personenbezogene Daten insbesondere dann übermitteln, wenn ein berechtigtes Interesse für die Übermittlung gegeben ist. Die zwischen Klarna und dem für die Verarbeitung Verantwortlichen ausgetauschten personenbezogenen Daten werden von Klarna an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt. Diese Übermittlung bezweckt die Identitäts- und Bonitätsprüfung.

Klarna gibt die personenbezogenen Daten auch an verbundene Unternehmen (Klarna Gruppe) und Leistungserbringer oder Subunternehmer weiter, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist oder die Daten im Auftrag verarbeitet werden sollen.

Zur Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung einer Vertragsbeziehung erhebt und nutzt Klarna Daten und Informationen über das bisherige Zahlungsverhalten der betroffenen Person sowie Wahrscheinlichkeitswerte für deren Verhalten in der Zukunft (sogenanntes Scoring). Die Berechnung des Scorings wird auf der Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren durchgeführt.

Die betroffene Person hat die Möglichkeit, die Einwilligung zum Umgang mit personenbezogenen Daten jederzeit gegenüber Klarna zu widerrufen. Ein Widerruf wirkt sich nicht auf personenbezogene Daten aus, die zwingend zur (vertragsgemäßen) Zahlungsabwicklung verarbeitet, genutzt oder übermittelt werden müssen.

Die geltenden Datenschutzbestimmungen von Klarna können unter https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/policy/data/de_de/data_protection.pdf abgerufen werden.

20. Zahlungsart: Datenschutzbestimmungen zu Sofortüberweisung als Zahlungsart Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten von Sofortüberweisung integriert. Sofortüberweisung ist ein Zahlungsdienst, der eine bargeldlose Zahlung von Produkten und Dienstleistungen im Internet ermöglicht. Sofortüberweisung bildet ein technisches Verfahren ab, durch welches der Online-Händler unverzüglich eine Zahlungsbestätigung erhält. So wird ein Händler in die Lage versetzt, Waren, Dienstleistungen oder Downloads sofort nach der Bestellung an den Kunden auszuliefern.

Betreibergesellschaft von Sofortüberweisung ist die Klarna Bank AB, Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden.

Wählt die betroffene Person während des Bestellvorgangs in unserem Online-Shop als Zahlungsmöglichkeit „Sofortüberweisung“ aus, werden automatisiert Daten der betroffenen Person an Sofortüberweisung übermittelt. Mit einer Auswahl dieser Zahlungsoption willigt die betroffene Person in eine zur Zahlungsabwicklung erforderliche Übermittlung personenbezogener Daten ein.

Bei der Kaufabwicklung über Sofortüberweisung übermittelt der Käufer die PIN und die TAN an die Sofort GmbH. Sofortüberweisung führt sodann nach technischer Überprüfung des Kontostandes und Abruf weiterer Daten zur Prüfung der Kontodeckung eine Überweisung an den Online-Händler aus. Die Durchführung der Finanztransaktion wird dem Online-Händler sodann automatisiert mitgeteilt.

Bei den mit Sofortüberweisung ausgetauschten personenbezogenen Daten handelt es sich um Vorname, Nachname, Adresse, Email-Adresse, IP-Adresse, Telefonnummer, Mobiltelefonnummer oder andere Daten, die zur Zahlungsabwicklung notwendig sind. Die Übermittlung der Daten bezweckt die Zahlungsabwicklung und die Betrugsprävention. Der für die Verarbeitung Verantwortliche wird Sofortüberweisung andere personenbezogene Daten auch dann übermitteln, wenn ein berechtigtes Interesse für die Übermittlung gegeben ist. Die zwischen Sofortüberweisung und dem für die Verarbeitung Verantwortlichen ausgetauschten personenbezogenen Daten werden von Sofortüberweisung unter Umständen an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt. Diese Übermittlung bezweckt die Identitäts- und Bonitätsprüfung.

Sofortüberweisung gibt die personenbezogenen Daten gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und Leistungserbringer oder Subunternehmer weiter, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist oder die Daten im Auftrag verarbeitet werden sollen.

Die betroffene Person hat die Möglichkeit, die Einwilligung zum Umgang mit personenbezogenen Daten jederzeit gegenüber Sofortüberweisung zu widerrufen. Ein Widerruf wirkt sich nicht auf personenbezogene Daten aus, die zwingend zur (vertragsgemäßen) Zahlungsabwicklung verarbeitet, genutzt oder übermittelt werden müssen.

Die geltenden Datenschutzbestimmungen von Sofortüberweisung können unter https://www.klarna.com/sofort/datenschutz/ abgerufen werden.

21. Rechtsgrundlage der Verarbeitung Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).

22. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.

23. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

24. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

25. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.

Entwickelt von den LegalTech Spezialisten von Willing & Able, die auch das System zur Abbildung der gesetzlich vorgesehenen Schulungen entwickelt haben. Die Texte des Datenschutzerklärungs-Generators wurden von Prof. Dr. h.c. Heiko Jonny Maniero und Rechtsanwalt Christian Solmecke erstellt und publiziert.

Ich erkläre, dass ich die YACHT-POOL Vertragsinformationen A und die Versicherungsbedingungen B hier heruntergeladen und gelesen habe und diese akzeptiere. Die Versicherung kann nicht mehr gekündigt werden, wenn der Versicherungszeitraum bereits begonnen hat.

Zusammenfassung

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  • +49 (0) 89 / 7467 34 80
  • +49 (0) 89 / 7467 34 99
  • DEUTSCHER YACHT-POOL Versicherungs-Service GmbH Schützenstraße 9 | D-85521 Ottobrunn

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  1. Skipperhaftpflicht: Was Du wissen musst

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  2. Skipperhaftpflicht

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  3. Versicherung und Recht: Die Haftung des Skippers

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  4. Skipperhaftpflicht

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  5. Service

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  6. 25 Jahre Skipperhaftpflicht-Versicherung!

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  21. Skipperhaftplicht : Haftplichtversicherung für Skipper und Crew

    Wenn bei einem Unfall aber grobe Fahrlässigkeit im Raum steht, verweigern die Bootsversicherungen unter Umständen die Zahlung. Hier tritt dann die Skipperhaftplicht ein. Wer zum Beispiel öfter eine Yacht chartert, kann mit der Skipperhaftpflicht auch Risiken abdecken, die nicht von der Kaskoversicherung der Vercharterers getragen werden ...

  22. Charter-Versicherungen beantragen

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